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Pflegekosten für Eltern und Kinder: Nur noch Gutverdienende müssen sich beteiligen - Der-Querschnitt.de
Bundesregierung - Gute Nachrichten in Sachen Pflege: Zu Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Eltern wird künftig nur noch herangezogen, wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. In allen anderen Fällen übernimmt ab
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